Moving Head mieten

25,00  / day

25,00  / Tag

LED Beam Moving Head

  • ideal für Bands, mobile DJs, Entertainer, mobile Bühnen, Artisten, Clubs, Bars, Discotheken u.v.m
  • Invertierungs-Modus für Pan- und Tiltachse für synchron gespiegelte Effekte
  • Lichtquelle: 1x 30 W High Performance RGBW QuadColour LED
  • RGBW Farbmischung (Farbsplit im Strahl)
  • 3 Modi: DMX-512, Sound-to-Light & Auto-Modus

WICHTIG:

Bitte geben Sie während des Bestellprozesses den Zeitraum an, in welchem Sie die LED Moving Head entleihen wollen. Nach Eingang der Bestellung prüfen wir, ob im gewünschten Zeitraum die LED Moving Head zur Verfügung steht und benachrichtigen Sie in einer separaten E-Mail. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die LED Moving Head gemäß den Mietbedingungen selbstständig abgeholt und wieder gebracht werden muss. Zeiten für die Abholung und die Rückgabe entnehmen Sie bitte den Mietbedingungen, bei Bedarf können auch individuelle Abhol-& Rückgabezeiten vereinbart werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: 0711/99 59 69 85

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Artikelnummer: 10021 Kategorien: ,

Fun Generation PicoBeam 30 Quad LED

LED Beam Moving Head

  • ideal für Bands, mobile DJs, Entertainer, mobile Bühnen, Artisten, Clubs, Bars, Discotheken u.v.m
  • Invertierungs-Modus für Pan- und Tiltachse für synchron gespiegelte Effekte
  • Lichtquelle: 1x 30 W High Performance RGBW QuadColour LED
  • RGBW Farbmischung (Farbsplit im Strahl)
  • 3 Modi: DMX-512, Sound-to-Light & Auto-Modus
  • 3 DMX-Kanal-Modi: 3, 8 oder 11 Kanäle
  • 5 integrierte Shows
  • Abstrahlwinkel: 4°
  • 540 ° Pan, 230 ° Tilt (16-bit)
  • Pan / Tilt Inversion-Modus
  • Shutter: 0-20 Hz
  • Dimmung: 0% – 100%
  • Omega Halterung im Lieferumfang enthalten
  • DMX Ein- und Ausgang: 3-pol. XLR
  • Display mit 4 Tasten für alle Einstellungen
  • Stromverbrauch: 46 W
  • Spannungsversorgung: AC 100 – 240 V, 50/60 Hz
  • Abmessungen (L x B x H): 174 x 172 x 235 mm
  • Gewicht: 3 kg
  • inklusive Infrarotfernbedienung

WICHTIG:

Bitte geben Sie während des Bestellprozesses den Zeitraum an, in welchem Sie die LED Moving Head entleihen wollen. Nach Eingang der Bestellung prüfen wir, ob im gewünschten Zeitraum die LED Moving Head zur Verfügung steht und benachrichtigen Sie in einer separaten E-Mail. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die LED Moving Head gemäß den Mietbedingungen selbstständig abgeholt und wieder gebracht werden muss. Zeiten für die Abholung und die Rückgabe entnehmen Sie bitte den Mietbedingungen, bei Bedarf können auch individuelle Abhol-& Rückgabezeiten vereinbart werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: 0711/99 59 69 85

Mietbedingungen:

  • Mietbedingungen 
    • 1 Mietobjekt
      Der Vermieter vermietet der Mieterin zum sach- und fachgerechten Gebrauch folgendes: 
      FunGeneration PicoBeam Quad 30

    Enthält: FunGeneration PicoBeam Quad 30, Stromkabel 

    • 2 MieterIn
      (1) Das Mietobjekt darf außenstehenden, wie auch vereinsangehörigen Personen gemietet und genutzt werden.
      (2) Der/ Die MieterIn hinterlegt bei Anmietung eine Personalausweiskopie, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Mietvertrag sowie die Kaution beim Vermieter.  
    • 3 Mietzeit
      (1) Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und endet am xx.xx.xxxx.
      (2) Es kann während dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
      (3) Das Mietverhältnis kann nicht verlängert werden. Wird eine längere Leihfrist gewünscht, muss dies durch den Schatzmeister genehmigt werden.
      (4) Die Rückgabe des Mietobjektes erfolgt nur in Absprache mit dem Vermieter und muss schriftlich bestätigt werden.
      (6) Das Mietobjekt muss im Beisein des Vermieters entliehen und zurückgegeben werden. 
    • 4 Mietgebühr
      (1) Es fällt für Vereinsangehörige eine Mietgebühr von 25€ pro Ausleihtag an. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt sechs Monate.
      (2) Für Vereine fällt eine Mietgebühr von 25€ pro Ausleihtag an.
      (3) Für alle sonstigen Personen beträgt die Mietgebühr 25€ pro Ausleihtag.
      (4) Die Mietgebühr muss für jeden angefangenen Tag bezahlt werden. Ein Tag beginnt um 00.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr. 
      (5) Die Ausleihe und Rückgabe des Mietobjektes kann Montag bis Sonntag nach Absprache im Ferienwaldheim FeuerbachertalFeuerbacher-Tal-Str. 215, 70469 Stuttgart, erfolgen. Der Tag der Ausleihe wir nicht als Miettag berechnet, sofern die Ausleihe nach 18 Uhr stattfindet.
      (6) Wir das Stromaggregat mit gemietet, so verpflichtet sich der Mieter dieses in vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Den Sicherheitsvorschriften in der Gebrauchsanleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
    • 5 Reservierung und Vorbestellung
      (1) Es besteht die Möglichkeit, Mietgegenstände zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand dem Mieter bereitsteht, schriftlich festgelegt. Falls der Mieter den reservierten Gegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und für den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollständigen Mietbetrags verpflichtet.
      (2) Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstandes schriftlich gegenüber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als Entschädigung zu zahlen: 75% der Bruttovertragssumme, wenn die Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgtErfolgt die Stornierung nach dem 14. Tag vor der Bereitstellung des Mietgegenstandes hat der Mieter eine Entschädigung von 25% zu zahlen. Die Stornierung vor dem 14. Tag vor Bereitstellung ist kostenfrei.
      (3) Der Mieter kann sich bei Nichtabnahme gem. Ziff. 1 oder Stornierung gem. Ziff. 2 nicht auf den Einwand ersparter Aufwendungen des Vermieters berufen; ebenso ist der Einwand einer unterlassenen anderweitigen Vermietung ausgeschlossen. 
    • 6 Sicherheitsleistung 
      (1) Der/ Die MieterIn leistet vor Beginn des Mietverhältnisses, spätestens jedoch bei der Aushändigung des Mietobjektes, dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten eine Kaution in Höhe von 50€ in bar. 
      (2) Der Vermieter verpflichtet sich, die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu verwahren.
      (3) Die Kaution wird nur vollständig zurückgezahlt, wenn nachweisbar die Mietgebühr bezahlt wurde und keine Schäden am Mietobjekt vorhanden sind.  
    • 7 Zahlung der Miete 
      (1) Die Mietgebühr muss spätestens nach Erhalt der Rechnung, bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter in bar ausgehändigt werden oder binnen 7 Tagen auf das Konto des Vermieters entrichtet werden.  
    • 8 Benutzung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung 
      (1) Der/ Die MieterIn darf die Mietsache nur sach- und fachgerecht benutzen. Es wird auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vermieters bei Zuwiderhandlungen hingewiesen. Der/ Die MieterIn ist nicht berechtigt, die Mietsache oder Teile der Mietsache gewerblich zu nutzen. 
      (2) Der/ Die MieterIn ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.  
    • 9 Schäden am Mietobjekt 
      (1) Schäden am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der/ die Mieter_in. Eine solche Anzeige hat spätestens bei Rückgabe zu erfolgen.Der/ Die Mieter_in haftet dem Vermieter für Schäden am Mietobjekt. 
      (2) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem/ der MieterIn an den ihm/ ihr gehörenden Sachen und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der üblichen Haftpflichtversicherung begrenzt.
    • 10 Veränderungen an und in der Mietsache durch den/ der MieterIn 
      Veränderungen an und in der Mietsache, dürfen nicht vorgenommen werden. 
    • 11 Beendigung des Mietverhältnisses
      (1) Der/ Die MieterIn hat die Mietsache in sauberem Zustand zurückzugeben. Kommt der/ die MieterIn dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf Kosten des/ der Mieters/ -in reinigen lassen.
      (2) Gibt der/ die MieterIn die Mietsache nicht fristgerecht zurück, kann der Vermieter die Mietsache auf Kosten des/ der Mieters/ -in abholen lassen. 
      (3) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, so haftet der/ die MieterIn bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall.  
    • 12 Personenmehrheit
      (1) Unter MieterIn und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen als MieterInnen haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als GesamtschuldnerIinnen.
      (2) Tatsachen, die für eine/ n MieterIn eine Verlängerung oder Verkürzung des Mietverhältnisses herbeiführen oder für oder gegen ihn einen Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche begründen, haben für die anderen MieterInnen die gleiche Wirkung.  
    • 13 Änderungen des Vertrages, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      (1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das gleiche gilt für Zusagen und Zustimmungen aller Art.  
      (2) Die Aufhebung der Erforderlichkeit der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. 
      (3) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.  
    • 14 Salvatorische Klausel
      Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Dann richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dies wäre für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte. Finden sich keine gesetzlichen Regelungen, so ist die Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.Änderungen der Vertragsbedingungen sind im beidseitigen Einvernehmen schriftlich zu erklären.  
Größe 17 × 17 × 23 cm

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